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Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen

Einige der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland unterstützen seit 2012 die Osteopathie für ihre Mitglieder.

Durch meine Ausbildung an einem anerkannten Institut bin ich berechtigt, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.

Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bezüglich der Erstattungsfähigkeit der Leistungen bei ihrer Krankenkasse.

In Bezug auf die privaten Krankenkassen gilt die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH).

Bitte sprechen Sie mich gerne an, wenn sie nähere Auskünfte über die Kosten und die Abrechnung erfahren möchten.